24 Stunden-Bereitschaft Über unser Notruftelefon sind wir immer erreichbar. Hausnotruf Um die Selbstständigkeit in der eigenen Häuslichkeit zu erhalten, insbesondere bei einem Notfall, kann mit Hilfe eines Signalgebers Hilfe herbeigerufen werden – wahlweise ein Arzt, der Pflegedienst oder auch ein bestimmter Angehöriger. Wenn Interesse an einer solchen Anlage besteht, vermitteln wir selbstverständlich den Kontakt zu einem Hausnotrufanbieter. Hauswirtschaftliche Versorgung nach § 45 Wir betreuen Ihre Lieben in der eigenen häuslichen Umgebung in allen Belangen der Hauswirtschaft: Einkäufe und andere Besorgungen erledigen spülen, das Verrichten von Geschirr täglich anfallenden Reinigungsarbeiten, Abfallentsorgung Wäschepflege (Wäsche wechseln, waschen, trocknen, bügeln). Die hauswirtschaftliche Versorgung beinhaltet das Reinigen des unmittelbaren Lebensbereiches der Pflegebedürftigen, wie zum Beispiel: das Reinigen von Fußboden, Möbeln, Haushaltsgeräten, Müllentsorgung, sanitäre Räumlichkeiten und gegebenenfalls der Fenster (Erdgeschoss) des Pflegebedürftigen. Bei Fragen sprechen Sie uns hierzu gerne an. Kostenlose Pflegeberatung nach § 37.1 selber pflegen, Pflegegeld, ambulante Pflegesach- Angehörige leistungen gleichzeitig? Das sind alles Fragen, die wir in der für Sie kostenlosen Pflegeberatung nach SGB XI §37 Abs. 3 mit Ihnen besprechen. Die Pflegeberatung soll zum einen den Pflegebedürftigen schützen und zum anderen die Pflegeperson unterstützen. Die Pflegekassen möchten sicherstellen, dass die Qualität der Pflege gesichert ist und der Pflegebedürftige optimal versorgt wird. Über einen sogenannten Beratungseinsatz können auch eventuelle Fragen zur Pflege beantwortet Seite | 8